ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
der in wirtschaftlicher Kooperation stehenden Einzelunternehmen
baumkultur – Renate Prskawetz, 1120 Wien, Bombekgasse 24
sowie
blumenkultur – Ing. Michael Hitzler, Florale Dekorationen,
1120 Wien, Bombekgasse 24
- Geltung
1.1.
Die Unternehmen baumkultur einerseits und blumenkultur bzw. eventmapping anderseits erbringen ihre
Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese
gelten auch für alle künftigen Geschäfts-beziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.2. Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform; das gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis.
1.3.
Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des
Vertragspartners werden bei Kenntnis nur dann wirksam, wenn sie von baumkultur bzw. blumenkultur
oder eventmapping ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
1.4.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, so berührt dies die Verbindlichkeit und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge
nicht. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine wirksame oder durchführbare,
deren Sinn und Zweck am nächsten kommende Bestimmung zu ersetzen. - Vertragsabschluss
2.1.
Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot von baumkultur bzw. blumenkultur bzw.
eventmapping oder aber der Auftrag des Kunden, in dem der Leistungsumfang und die Vergütung festgehalten sind. Alle Vereinbarungen, die zwischen baumkultur bzw. blumenkultur oder eventmapping und
dem Kunden zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind schriftlich darzulegen.
2.2. Die Angebote von baumkultur bzw. blumenkultur oder eventmapping sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, es wurde etwas anderes schriftlich vereinbart.
2.3.
Erteilt der Kunde einen Auftrag, so ist er an diesen zwei Wochen ab dessen Zugang bei baumkultur bzw.
blumenkultur oder eventmapping gebunden. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Auftrags durch
baumkultur bzw. blumenkultur oder eventmapping zustande. Die Annahme hat in Schriftform (zB. durch
Auftragsbestätigung per Brief oder Telefax) oder via e -Mail zu erfolgen, es sei denn, dass baumkultur
bzw. blumenkultur oder eventmapping zweifelsfrei zu erkennen gibt (zB. durch Tätig-werden aufgrund
des Auftrages), dass sie den Auftrag annimmt. - Leistungsumfang, Auftragsabwicklung
3.1.
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag des Kunden bzw. der Leistungsbeschreibung oder den Angaben im Vertrag. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der Schriftform.
3.2.
Alle Leistungen von baumkultur bzw. blumenkultur oder eventmapping (insbesondere alle Vorentwürfe,
Skizzen, Reinzeichnungen, CAD-unterstützte Einrichtungspläne usw.) sind vom Kunden zu überprüfen
und binnen zwei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.
3.3.
Der Kunde wird baumkultur bzw. blumenkultur oder eventmapping unverzüglich mit allen Informationen
und Unterlagen versorgen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen
Vorgängen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese
Umstände erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der da-durch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich
geänderten Angaben von baumkultur bzw. blumenkultur oder eventmapping abgeändert bzw. wiederholt
werden müssen oder verzögert werden.
3.4.
Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos etc.) auf eventuell bestehende Urheber-, Kennzeichen oder sonstige Rechte Dritter zu
prüfen. Die damit verbundenen Kosten hat der Kunde zu tragen. baumkultur bzw. blumenkultur oder
eventmapping haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird baumkultur bzw. blumenkultur oder eventmapping wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde baumkultur bzw. blumenkultur oder eventmapping schad- und klaglos, er hat ihr sämtliche Nachteile
zu ersetzen, die ihr durch die Inanspruchnahme Dritter entstehen.
3.5.
Der Kunde ist in Kenntnis, dass Gegenstand der zu erbringenden Leistungen jedenfalls keine baulichen
Änderungen beinhaltet und auch nicht Bereiche des Elektro- oder Installationswesens umfasst und auch
keine audio- oder videounterstützte Vorführungen umfasst. - Fremdleistungen
4.1.
baumkultur bzw. blumenkultur oder eventmapping ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung
selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren.
4.2.
Die Beauftragung von Besorgungsgehilfen erfolgt, sofern nicht ausdrücklich gegenteiliges vereinbart
wurde, im eigenen Namen und wird der damit im Zusammenhang stehende Aufwand an den Kunden
weiter verrechnet.
4.3. baumkultur bzw. blumenkultur oder eventmapping wird Besorgungsgehilfen sorgfältig auswählen und
darauf achten, dass diese über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen.
4.4. Der Kunde ist in Kenntnis, dass für die zur Verfügungstellung jedweder anderer Materialien oder Mittel,
ausgenommen von Pflanzen, die Beiziehung von Besorgungsgehilfen von Nöten ist. - Lieferung und Lieferfristen
5.1. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, ist Erfüllungsort der Sitz von baumkultur bzw. blumenkultur oder eventmapping
5.2.
Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen. Die angegebenen Liefertermine sind nur verbindlich, wenn ein Lieferzeitpunkt ausdrücklich schriftlich zugesichert worden ist. Bei
nachträglichen Vertragsänderungen und bei Eintritt von Ereignissen, die baumkultur bzw. blumenkultur
oder eventmapping nicht zu vertreten sind, sind Lieferfristen und -termine neu zu vereinbaren bzw.
automatisch angemessen zu erstrecken.
Geringfügige Lieferfristüberschreitungen hat der Kunde jedenfalls zu tolerieren, ohne dass ihm ein Schadenersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht zustünde.
Darüber hinaus gehende Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er baumkultur bzw. blumenkultur oder eventmapping eine angemessene, mindestens aber zwei Tage währende Nachfrist gewährt hat. Diese beginnt mit
dem Zugang eines Mahnschreibens an baumkultur bzw. blumenkultur oder eventmapping.
5.3.
Nach fruchtlosem Verstreichen der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktre-ten. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht jedoch nur bei Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit von baumkultur bzw. blumenkultur oder eventmapping.
5.4.
Sind bestellte Sorten bzw. Dekorationen nicht mehr lieferbar, wird Ersatz nach Wahl von baumkultur
bzw. blumenkultur oder eventmapping in gleichwertigen Sorten/Dekorationen gestellt, sofern dies nicht
schriftlich ausdrücklich ausgeschlossen wurde.
5.5.
Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern von
baumkultur bzw. blumenkultur oder eventmapping – entbinden baumkultur bzw. blumenkultur oder
eventmapping jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Gleiches gilt, wenn der
Kunde mit seinen zur Durchführung des Auftrags notwendigen Verpflichtungen (zB. Bereitstellung von
Unterlagen und/oder Informationen) im Verzug ist. In diesem Fall wird der vereinbarte Termin zumindest im Ausmaß des Verzugs bzw für die Dauer des unabwendbaren bzw. unvorhersehbaren Ereignisses
verschoben und der Vertrag angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, ist
baumkultur bzw. blumenkultur oder eventmapping berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Dies wird dem Kunden unverzüglich zur Kenntnis gebracht, Schadenersatzansprüche des Kunden wegen eines solchen Rücktritts sind ausgeschlossen. - Rücktritt vom Vertrag
baumkultur bzw. blumenkultur oder eventmapping ist insbesondere zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kun-de zu vertreten hat, unmöglich ist
oder trotz Setzung einer Nachfrist weiter verzögert wird, und wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich
der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren von baumkultur bzw. blumenkultur oder
eventmapping weder Vorauszahlung noch vor Leistung von baumkultur bzw. blumenkultur oder eventmapping eine taugliche Sicherheit leistet. - Honorar
7.1.
Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch baumkultur bzw. blumenkultur oder
eventmapping für jede einzelne Leistung, sobald diese er-bracht wurde, dies vorbehaltlich einer zu leistenden Anzahlung.
7.2. Die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe ist in den Anboten von baumkultur bzw. blumenkultur oder eventmapping nicht enthalten, es sei denn, sie ist ausdrücklich gesondert ausgewiesen.
7.3.
baumkultur bzw. blumenkultur oder eventmapping ist an die bei Vertragsabschluss angegebenen Preise
nur gebunden, wenn eine kürzere Leistungs- und Lieferfrist als vier Wochen vereinbart wurde. Gleiches
gilt, wenn sich die Lieferung aus Gründen, die baumkultur bzw. blumenkultur oder eventmapping nicht
zu verantworten hat, o-der an denen sie kein grobes Verschulden trifft, um mehr als vier Wochen, berechnet vom ursprünglich vereinbarten Liefertermin, verzögert. In diesen Fällen ist baumkultur bzw.
blumenkultur oder eventmapping berechtigt, eine angemessene Er-höhung der vereinbarten Preise (gestiegene Einkaufpreise, Löhne usw.) zu verlangen. Hiervon wird der Kunde schriftlich benachrichtigt.
7.4. baumkultur bzw. blumenkultur oder eventmapping ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.
7.5.
Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Dies gilt insbesondere für alle Nebenleistungen von baumkultur bzw. blumenkultur oder
eventmapping. Alle baumkultur bzw. blumenkultur oder eventmapping erwachsenden Barauslagen, die
über den normalen Geschäftsbetrieb hinausgehen (zB. Botendienste, Versandkosten, Reisen etc.) sind
vom Kunden zu ersetzen.
7.6.
Kostenvoranschläge von baumkultur bzw. blumenkultur oder eventmapping sind grundsätzlich unverbindlich und entgeltlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von baumkultur bzw.
blumenkultur oder eventmapping schriftlich veranschlagten Kosten um mehr als 20 % übersteigen, wird
baumkultur bzw. blumenkultur oder eventmapping den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Kostenüberschreitungen gelten als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach
diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekanntgibt. Bei
unvermeidlichen Kostenüberschreitungen von bis zu 20 % der veranschlagten Kosten können diese
Kosten ohne weiteres in Rechnung gestellt werden.
7.7.
Für alle Arbeiten von baumkultur bzw. blumenkultur oder eventmapping, die aus welchem Grund auch
immer vom Kunden nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt eine angemessene Vergütung. Mit
der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich kostenfrei an baumkultur
bzw. blumenkultur oder eventmapping zurückzustellen. - Zahlung
8.1. Bei Auftragserteilung ist eine Anzahlung in Höhe von 30 % des vereinbarten Preises zu leisten, der Rest
ist bei Lieferung fällig, es sei denn, es wurde etwas anderes schriftlich ausdrücklich vereinbart.
8.2.
Die Rechnungen von baumkultur bzw. blumenkultur oder eventmapping werden netto Kassa ohne jeden
Abzug fällig, es sei denn, es wurde der Abzug von Skonto oder der-gleichen ausdrücklich schriftlich vereinbart.
8.3. Schecks, Wechsel oder andere unbare Zahlungsmittel werden von baumkultur bzw. blumenkultur oder
eventmapping nur erfüllungshalber angenommen.
8.4. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in Höhe von derzeit 12 % p.a. als vereinbart.
8.5. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von baumkultur bzw. blumenkultur oder eventmapping
8.6.
Der Kunde verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände,
insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendige
Kosten, zu tragen.
8.7.
Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann baumkultur bzw. blumenkultur oder eventmapping
sämtliche im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossenen Verträge, erbrachten Leistungen und
Teilleistungen sofort fällig stellen.
8.8.
Allfällig vereinbarte Preisnachlässe, Rabatte, Skonti usw. werden nur ausdrücklich und schriftlich und nur
für den Fall der fristgerechten Bezahlung gewährt; in Konkursfällen oder Ausgleichsverfahren entfällt
jeder Tarifnachlass.
8.9.
Der Kunde ist nicht berechtigt, eigene Forderungen gegen Forderungen von baumkultur bzw. blumenkultur oder eventmapping aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von baumkultur bzw.
blumenkultur oder eventmapping schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
8.10. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden wird ausgeschlossen. - Präsentationen
9.1.
Für die Teilnahme an Präsentationen baumkultur bzw. blumenkultur oder eventmapping ein angemessenes Honorar zu, das mangels Vereinbarung zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand von
baumkultur bzw. blumenkultur oder eventmapping für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher
Fremdleistungen deckt.
9.2.
Erhält baumkultur bzw. blumenkultur oder eventmapping nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen von baumkultur bzw. blumenkultur oder eventmapping, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum von baumkultur bzw. blumenkultur oder eventmapping.
Der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form auch immer – weiter zu nutzen. Die Unterlagen
sind vielmehr unverzüglich kostenfrei an baumkultur bzw. blumenkultur oder eventmapping zurückzustellen. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verarbeitung oder sonstige Verwertung ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von baumkultur bzw. blumenkultur oder eventmapping ist nicht zulässig.
9.3.
Ebenso ist dem Kunden die weitere Verwendung der im Zuge der Präsentationen ein-gebrachten Ideen
und Konzepte untersagt, und zwar unabhängig davon, ob die Ideen und Konzepte urheberrechtlichen
Schutz erlangen. Mit der Zahlung des Präsentations-honorars erwirbt der Kunde keinerlei Verwertungsund Nutzungsrechte an den präsentierten Leistungen. - Eigentums- bzw Nutzungsrecht
10.1.
Alle Leistungen von baumkultur, einschließlich jener aus Präsentationen (zB. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Konzepte, Fotos usw.), auch einzelne Teile dar-aus, verbleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke bzw. Waren einschließlich Miet- und Leihpflanzen sowie Gefäße im Eigentum von
baumkultur bzw.. Der Kunde erwirbt lediglich für die im Vertrag festgehaltene Dauer das zeitliche
Nutzungsrecht. Insbesondere die Werkstücke bzw. Waren sind bei Beendigung des Vertragsverhältnisses an baumkultur. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung zum
vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Der Erwerb dieses Nutzungsrechtes setzt in
jedem Fall die vollständige Bezahlung der von baumkultur dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Entgeltliche oder unentgeltliche Aushändigung an Dritte ist untersagt. Änderungen von Leistungen der baumkultur bzw. insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für
diesen tätig werdende Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der baumkultur zulässig.
10.2.
Dasselbe gilt für die von blumenkultur oder eventmapping zur Verfügung gestellten Einrichtungs- sowie Ausstattungsgegenstände aller Art, wie zB. Tische, Sesseln, Bar und Dekorationen samt Gefäßen
etc. Diese Gegenstände verbleiben im Eigentum von blumenkultur oder eventmapping bzw., wenn
diese von Dritten bereitgestellt wurden, in deren Eigentum. blumenkultur oder eventmapping übernimmt für von Dritten bereitgestellte Ausstattungsgegenstände hinsichtlich deren Beschaffenheit oder
Eigenschaft keine wie immer geartete Haftung. Entfernte oder beschädigte Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände in Entsprechung dieses Vertragspunktes werden dem Kunden in Rechnung gestellt
und zwar zum Neuwert.
10.3.
Die von blumenkultur oder eventmapping gelieferte Pflanzenware bleibt bis zur voll-ständigen Erfüllung
aller bestehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung im Eigentum von blumenkultur oder
eventmapping.
10.4.
Bei einem vertragswidrigen Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist baumkultur
bzw. blumenkultur oder eventmapping berechtigt, aber nicht verpflichtet, die gelieferten Werke zurückzunehmen. Der Kunde ermächtigt Mitarbeiter von baumkultur bzw. blumenkultur oder eventmapping bereits jetzt, die entsprechende Örtlichkeit bzw. Agentur zu betreten, in denen sich möglicherweise Vorbehaltsware befindet. - Gewährleistung und Schadenersatz
11.1.
Der Kunde hat allfällige Reklamationen unverzüglich, jedenfalls jedoch innerhalb von zwei Tagen nach
Leistung, schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Falle berechtigter und rechtzeitiger
Reklamation steht dem Kunden das Recht auf Verbesse-rung oder Austausch der Leistung durch
baumkultur bzw. blumenkultur oder eventmapping zu.
11.2.
Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel innerhalb angemessener Frist behoben, wobei der
Kunde baumkultur bzw. blumenkultur oder eventmapping alle zur Untersuchung und Mängelbehebung
erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. baumkultur bzw. blumenkultur oder eventmapping ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für baumkultur bzw.
blumenkultur oder eventmapping mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist.
11.3.
Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten baumkultur bzw. blumenkultur oder eventmapping ist ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Kunden zu beweisen. Verdeckte
Mängel sind unverzüglich nach deren Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht
rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt.
11.4.
Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger
Leistung, Mängelfolgeschäden oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie
nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von baumkultur bzw. blumenkultur oder eventmapping
beruhen.
11.5.
Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Auftrags-wert exklusive
Steuern begrenzt, weitergehende Ansprüche des Kunden, aus welchem Rechtsgrund auch immer, sind
ausgeschlossen. - 6.
Mit Übernahme des Werkes bestätigt der Kunde, dass ihm alle Pflegemaßnahmen bekannt sind, bzw.
dass er darüber von baumkultur bzw. blumenkultur oder eventmapping informiert worden ist. Eine
Gewähr für das Gedeihen der Ware wird nicht geleistet und übernimmt der Kunde mit Übernahme des
Werkes auch die Bezug habenden Pflegemaßnahmen.
11.7.
baumkultur bzw. blumenkultur oder eventmapping übernimmt insbesondere keine Gewähr für Schäden, die durch natürliches Absterben, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Transportmittel, chemische oder thermische Einflüsse oder höhere Gewalt verursacht worden sind.
11.8.
Soweit gemäß den vorstehenden Bestimmungen die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt
dies auch für alle Ansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsabschluss und Verletzung von Nebenpflichten sowie auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen.
11.9.
Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er seine sonstigen Mitwirkungs-pflichten, ist baumkultur bzw. blumenkultur oder eventmapping berechtigt, den entstandenen Schaden einschließlich
etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen – dazu gehören auch die Beschädigung oder der Verlust von
Mietpflanzen, Accessoires oder anderen Dekorationsteilen, die gegen Entgelt oder unentgeltlich zur
Verfügung gestellt wurden – und die Ware anderweitig zu verwerten. Diesfalls gilt überdies eine Konventionalstrafe in Höhe von 20 % des Rechnungsbetrages als vereinbart.
11.10.
Sollte der Kunde einen erteilten Auftrag ganz oder teilweise stornieren, ist baumkultur bzw. blumenkultur oder eventmapping jedenfalls berechtigt nachstehende Pönale bzw. Verdienstentgang in Rechnung zu stellen:
Bei Stornierung von mehr als zwanzig Tagen vor dem Liefertermin 20 % der Auftragssumme.
Bei Stornierung des Vertrages in einem Zeitraum zwischen acht und zwanzig Tagen vor dem vereinbarten Liefertermin 40 % der Auftragssumme.
Bei Stornierung innerhalb eines Zeitraumes von weniger als acht Tagen vor dem vereinbarten Liefertermin 100 % der Auftragssumme. - Kündigung
12.1.
Der Auftraggeber bzw. Kunde ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit baumkultur bzw. blumenkultur
oder eventmapping jederzeit zu kündigen. Die vorzeitige Aufhebung des Vertragsverhältnisses verpflichtet den Auftraggeber bzw. Kunden jedoch zur Zahlung der in Punkt 11.10 angeführten Beträge.
12.2.
Das Recht zur Kündigung steht baumkultur bzw. blumenkultur oder eventmapping insbesondere dann
zu, wenn die Anzahlung oder eine fällige verrechnete Leistung trotz Mahnung durch den Auftraggeber
fristgerecht bezahlt wird bzw. wenn trotz Auf-forderung Leistungen im Rahmen der vertraglichen Abrede nicht auf das Konto von baumkultur bzw. blumenkultur oder eventmapping einbezahlt werden.
12.3.
Die Vertragsparteien vereinbaren ausdrücklich, dass eine Kürzung des Honorars von baumkultur bzw.
blumenkultur oder eventmapping aufgrund ersparter Aufwendungen (zB. durch vorzeitige Beendigung
des Vertragsverhältnisses) ausgeschlossen ist. - Haftung
13.1.
Die Haftung von baumkultur bzw. blumenkultur oder eventmapping richtet sich aus-schließlich nach den schriftlichen Vereinbarungen der Parteien. Alle hierin nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche – auch Schadenersatzansprüche, aus welchem Recht auch immer – sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch baumkultur bzw. blumenkultur oder eventmapping.
Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.
13.2.
Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, dass ein Schadenersatzanspruch des Auftraggebers gegen
baumkultur bzw. blumenkultur oder eventmapping der Höhe nach, aus welchem Rechtsgrund auch immer, auf
das vereinbarte Honorar beschränkt ist.
13.3.
baumkultur bzw. blumenkultur oder eventmapping haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand
selbst entstanden sind, insbesondere nicht für sonstige Vermögensschäden oder entgangenen Gewinn. Keinesfalls trifft baumkultur bzw. blumenkultur oder eventmapping eine Haftung für bauliche Gegebenheiten beim
Kun-den, wie zB. das Vorhandensein von Fluchtwegen oder Installationen aufgrund von Brandschutzvorschriften. Auch sämtliche für die Veranstaltung erforderlichen Genehmigungen sind vom Kunden einzuholen. baumkultur bzw. blumenkultur oder eventmapping übernimmt sohin lediglich die (dekorative) Gestaltung der sämtlichen behördlichen Vorschriften entsprechenden Räumlichkeiten. Demgemäß haftet baumkultur bzw. blumenkultur oder eventmapping für die Einhaltung von Brandschutzvorschriften oder anderer dem Kunden, von welcher
Behörde auch immer, auf-erlegten Vorschriften.
13.4. Sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, sind die Kosten des Transportes im vereinbarten Werklohn enthalten und trägt das Transportrisiko, sofern nichts Gegen-teiliges vereinbart wurde, der Auftragnehmer.
13.5.
Da beschädigte oder entfernte Gegenstände, Pflanzen und Accessoires vom Kunden zu ersetzen sind, tritt
baumkultur bzw. blumenkultur oder eventmapping mit Ausgleich des entstandenen Schadens die Ersatzansprüche an den Auftraggeber ab, der sodann berechtigt ist, Regress im eigenen Namen beim Verursacher zu nehmen.
13.6.
baumkultur bzw. blumenkultur oder eventmapping unterstellt, dass der Auftraggeber für die Veranstaltung eine
ausreichende Veranstalter-Haftpflichtversicherung ab-schließt, es sei denn, es wurde ausdrücklich Gegenteiliges
vereinbart. - anzuwendendes Recht
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und baumkultur bzw. blumenkultur oder eventmapping ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen
anzuwenden. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechtes finden keine Anwendung. - Erfüllungsort / Gerichtsstand / Schlussbestimmungen
15.1.
Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen baumkultur bzw. blumenkultur oder eventmapping
und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für baumkultur bzw. blumenkultur oder eventmapping örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart.
15.2. Diese Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen setzt automatisch alle bisherigen außer Kraft.
15.3. Der Kunde ist einverstanden, dass sein Name und seine Adresse zum Zweck von Mit-teilungen und
Werbung gespeichert werden dürfen. - Datenschutz
16.1. Verantwortlicher
Verantwortlich für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten im Sinne
von Art. 4 Nr. 7 DSGVO sind bei der blumenkultur und für eventmapping, (1120 Wien, Bombekgasse 24)
Ing. Michael Hitzler( office@blumenkultur.at, office @eventmapping.at, Tel:01 80388 18) sowie seine
MitarbeiterInnen. Verantwortlich für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen
Daten im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO sind bei der baumkultur, (1120 Wien, Bombekgasse 24) Renate
Prskawetz ( office@baumkultur.at, Tel:01 80360 47) sowie ihre MitarbeiterInnen. Sofern Sie der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer Daten durch uns nach Maßgabe dieser Datenschutzbestimmungen insgesamt oder für einzelne Maßnahmen widersprechen wollen, können Sie Ihren Widerspruch an
den Verantwortlichen richten. Sie können diese Datenschutzerklärung jederzeit speichern und ausdrucken.
16.2 Allgemeine Zwecke der Verarbeitung
Wir verwenden personenbezogene Daten zum Zweck des Betriebes als Serviceunternehmen in der
Eventbranche. Dahingehend werden Kontaktdaten bei Anfragen sowie weiterführende Daten für Verträge
und Rechnungen zum Zwecke der ordnungsgemäßen Auftragsdurchführung gespeichert.
16.3 Welche Daten wir verwenden und warum
16.3.1. Daten zur Erfüllung unserer vertraglichen Pflichten
Wir verarbeiten personenbezogene Daten, die wir zur Erfüllung unserer vertraglichen Pflichten benötigen, etwa Name, Adresse, E-Mail-Adresse, bestellte Produkte, Vertrags-, Rechnungs- und Zahlungsdaten. Die Erhebung dieser Daten ist für den Vertragsschluss erforderlich. Die Löschung der Daten erfolgt
nach Ablauf der Gewährleistungsfristen und gesetzlicher Aufbewahrungsfristen. Die Rechtgrundlage für
die Verarbeitung dieser Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 b) DSGVO, denn diese Daten werden benötigt, damit
wir unsere vertraglichen Pflichten Ihnen gegenüber erfüllen können.
16.3.2. Newsletter
Zur Anmeldung für den Newsletter werden die im Anmeldeprozess abgefragten Daten benötigt. Die Anmeldung zum Newsletter wird protokolliert. Nach der Anmeldung erhalten sie auf die angegebene
Emailadresse eine Nachricht, in der Sie um die Bestätigung der Anmeldung gebeten werden („Double
Opt-in“). Das ist notwendig, damit sich nicht Dritte mit ihrer Emailadresse anmelden können. Sie können
jederzeit Ihre Einwilligung zum Empfang des Newsletters widerrufen und somit den Newsletter abbestellen. Wir speichern die Anmeldedaten solange diese für den Versand des Newsletters benötigt werden.
Die Protokollierung der Anmeldung und die Versandadresse speichern wir, solange ein Interesse am
Nachweis der ursprünglich gegebenen Einwilligung bestand, in der Regel sind das die Verjährungsfristen
für zivilrechtliche Ansprüche, mithin maximal drei Jahre. Rechtsgrundlage für den Versand des Newsletters ist Ihre Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 a) iVm Art. 7 DSGVO iVm § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG.
Rechtsgrundlage für die Protokollierung der Anmeldung ist unser berechtigtes Interesse am Nachweis,
dass der Versand mit Ihrer Einwilligung vorgenommen wurde. Sie können die Anmeldung jederzeit rückgängig machen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.
Eine Mitteilung in Textform an unsere genannten Kontaktdaten (z.B. E-Mail, Fax, Brief) reicht hierfür
aus. Selbstverständlich finden Sie auch in jedem Newsletter einen Abmelde-Link.
16.3.3. E-Mail Kontakt
Wenn Sie mit uns in Kontakt treten (z. B. per Kontaktformular oder E-Mail), verarbeiten wir Ihre Angaben zur Bearbeitung der Anfrage sowie für den Fall, dass Anschlussfragen entstehen. Erfolgt die Datenverarbeitung zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, die auf Ihre Anfrage hin erfolgen, bzw.,
wenn Sie bereits unser Kunde sind, zur Durchführung des Vertrages, ist Rechtsgrundlage für diese Datenverarbeitung Art. 6 Abs. 1 S. 1 b) DSGVO. Weitere personenbezogene Daten verarbeiten wir nur,
wenn Sie dazu einwilligen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 a) DSGVO) oder wir ein berechtigtes Interesse an der Verarbeitung Ihrer Daten haben (Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO). Ein berechtigtes Interesse liegt z. B. darin,
auf Ihre E-Mail zu antworten.
16.4. Speicherdauer
Sofern nicht spezifisch angegeben speichern wir personenbezogene Daten nur so lange, wie dies zur Erfüllung der verfolgten Zwecke notwendig ist. In einigen Fällen sieht der Gesetzgeber die Aufbewahrung
von personenbezogenen Daten vor, etwa im Steuer- oder Handelsrecht. In diesen Fällen werden die Daten von uns lediglich für diese gesetzlichen Zwecke weiter gespeichert, aber nicht anderweitig verarbeitet und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gelöscht.
16.5. Ihre Rechte als von der Datenverarbeitung Betroffener
Nach den anwendbaren Gesetzen haben Sie verschiedene Rechte bezüglich Ihrer personenbezogenen
Daten. Möchten Sie diese Rechte geltend machen, so richten Sie Ihre Anfrage bitte per E-Mail oder per
Post unter eindeutiger Identifizierung Ihrer Person an die in Ziffer 1 genannte Adresse. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über Ihre Rechte.
16.5.1. Recht auf Bestätigung und Auskunft
Sie haben das Recht auf eine übersichtliche Auskunft über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen
Daten. Im Einzelnen: Sie haben jederzeit das Recht, von uns eine Bestätigung darüber zu erhalten, ob
Sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Ist dies der Fall, so haben Sie das Recht,
von uns eine unentgeltliche Auskunft über die zu Ihnen gespeicherten personenbezogenen Daten nebst
einer Kopie dieser Daten zu verlangen. Des Weiteren besteht ein Recht auf folgende Informationen: - die Verarbeitungszwecke;
- die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden;
- die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen
Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen; - falls möglich, die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden,
oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer; - das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;
- das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;
- wenn die personenbezogenen Daten nicht bei Ihnen erhoben werden, alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten; Werden personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt, so haben Sie das Recht, über die geeigneten Garantien gemäß Art. 46 DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu
werden.
16.5.2. Recht auf Berichtigung
Sie haben das Recht, von uns die Berichtigung und ggf. auch Vervollständigung Sie betreffender personenbezogener Daten zu verlangen. Im Einzelnen: Sie haben das Recht, von uns unverzüglich die Berichtigung Sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Unter Berücksichtigung
der Zwecke der Verarbeitung haben Sie das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen.
16.5.3. Recht auf Löschung („Recht auf Vergessen werden“)
In einer Reihe von Fällen sind wir verpflichtet, Sie betreffende personenbezogene Daten zu löschen. Im
Einzelnen: Sie haben gemäß Art. 17 Abs. 1 DSGVO das Recht, von uns zu verlangen, dass Sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, und wir sind verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft: - Die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig.
- Sie widerrufen Ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 a)
DSGVO oder Art. 9 Abs. 2 a) DSGVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung. - Sie legen gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen
keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder Sie legen gemäß Art.
21 Abs. 2 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein. - Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
- Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung
nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem wir unterliegen. - Die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DSGVO erhoben.
- Haben wir die personenbezogenen Daten öffentlich gemacht und sind wir gemäß Art. 17 Abs.
1 DSGVO zu deren Löschung verpflichtet, so treffen wir unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um für die Datenverarbeitung Verantwortliche, die die personenbezogenen Daten
verarbeiten, darüber zu informieren, dass Sie von ihnen die Löschung aller Links zu diesen
personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen
Daten verlangt haben.
16.5.4. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
In einer Reihe von Fällen sind Sie berechtigt, von uns eine Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Im Einzelnen: Sie haben das Recht, von uns die Einschränkung der
Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist: - die Richtigkeit der personenbezogenen Daten wird von Ihnen bestritten, und zwar für eine Dauer, die es uns ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen,
- die Verarbeitung unrechtmäßig ist und Sie die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnten und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangt haben;
- wir die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigen, Sie
die Daten jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen, oder - Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt haben, solange
noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe unseres Unternehmens gegenüber den Ihren
überwiegen.
16.5.5 Widerspruchsrecht
Sie haben das Recht, aus einer rechtmäßigen Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns
zu widersprechen, wenn sich dies aus Ihrer besonderen Situation begründet und unsere Interessen an
der Verarbeitung nicht überwiegen.
Im Einzelnen:
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit
gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6
Abs. 1 S. 1 e) oder f) DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese
Bestimmungen gestütztes Profiling. Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten nicht mehr,
es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen,
die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Werden personenbezogene Daten von uns verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so
haben Sie das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht.
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, gegen
die Sie betreffende Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken gemäß Art.
89 Abs. 1 DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen, es sei denn, die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe erforderlich.
16.5.6. Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung
Sie haben das Recht, eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit zu widerrufen.
16.5.7. Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
Sie haben das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat Ihres Aufenthaltsorts, Ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten rechtswidrig ist.
16.6. Weitergabe von Daten an Dritte, keine Datenübertragung ins Nicht-EU-Ausland
Grundsätzlich verwenden wir Ihre personenbezogenen Daten nur innerhalb unseres Unternehmens.
Wenn und soweit wir Dritte im Rahmen der Erfüllung von Verträgen einschalten (etwa LogistikDienstleister), erhalten diese personenbezogene Daten nur in dem Umfang, in welchem die Übermittlung für die entsprechende Leistung erforderlich ist.
Für den Fall, dass wir bestimmte Teile der Datenverarbeitung auslagern („Auftragsverarbeitung“), verpflichten wir Auftragsverarbeiter vertraglich dazu, personenbezogene Daten nur im Einklang mit den
Anforderungen der Datenschutzgesetze zu verwenden und den Schutz der Rechte der betroffenen Person zu gewährleisten.
Eine Datenübertragung an Stellen oder Personen außerhalb der EU außerhalb des in dieser Erklärung in
Ziffer 4 genannten Falls findet nicht statt und ist nicht geplant.